Rücknahmepflicht für Elektrogeräte bei Discountern durchgesetzt

Rücknahmepflicht Elektrogeräte Discounter: Gerichtssieg gegen Aldi Süd und Lidl

Letztes Update: 15. Juni 2024

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht gegen Aldi Süd und Lidl gewonnen. Beide Discounter müssen künftig alte Elektrogeräte von Kunden zurücknehmen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und fördert die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland.

Sieg vor Gericht gegen zwei Discounter-Riesen: Deutsche Umwelthilfe zwingt Aldi Süd und Lidl, alte Elektrogeräte von Kunden pflichtgemäß zurückzunehmen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei bedeutende Erfolge für Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt. Das Landgericht Mainz hat Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) (Aktenzeichen 12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 2 HK O 36/23) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Verpflichtung besteht bereits seit fast zwei Jahren, wurde jedoch von den Discounter-Riesen nicht eingehalten. Bei vorausgegangenen Testbesuchen der DUH wurde die Rücknahme verweigert, was die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation zur Klage veranlasste.

Ein Armutszeugnis für die Discounter

Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich deutlich: "Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen. Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle Lebensmittelhändler - insbesondere Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die ebenfalls Klagen von uns laufen. Mit ihrem Abwehrkampf gegen die Rücknahmepflicht verunsichern die Unternehmen Kundinnen und Kunden - auf Kosten von Klima und Umwelt."

Verheerende Sammelquote von Elektroschrott

Die Sammelquote von Elektroschrott ist zuletzt noch einmal deutlich gesunken und liegt jetzt bei katastrophalen 32 Prozent. Das ist gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen. Angesichts der Klimakrise, des Rohstoffmangels und der Umweltzerstörung ist dies eine verheerende Entwicklung. Die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte bei Discountern ist ein wichtiger Schritt, um diese Zahlen zu verbessern.

Forderungen der Deutschen Umwelthilfe

Agnes Sauter, die Leiterin für ökologische Marktüberwachung bei der DUH, fordert: "Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Nur so kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung in vollem Umfang nach. Und solange die Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen."

Die gesetzliche Rücknahmepflicht

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Kalenderjahr Elektrogeräte führen, Altgeräte kostenlos annehmen. Damit sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen. Kleinere Altgeräte unter 25 cm können dort einfach abgegeben werden - etwa Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen.

Notwendige Maßnahmen für eine kundenfreundliche Rücknahme

Für eine kundenfreundliche Rücknahme fordert die DUH professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Zudem brauche es ausreichend geschultes Personal, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu verhindern. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte bei Discountern effektiv umzusetzen.

Weitere Klagen und rechtliche Schritte

Die Gerichtsentscheidungen gegen Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) und die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG sind, nach einem bereits gewonnenen Verfahren gegen Norma, weitere Verurteilungen großer Discounter zur gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Gegen die jeweiligen Urteile der Landgerichte Mainz und Frankenthal können Aldi Süd und Lidl noch Rechtsmittel einlegen. Weitere Klagen der DUH sind gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount anhängig.

Die Bedeutung der Rücknahmepflicht für Umwelt und Verbraucher

Die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte bei Discountern ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Gleichzeitig enthält er auch gefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt belasten. Durch die Rücknahme und das Recycling von Elektrogeräten können diese Stoffe sicher entsorgt und wertvolle Ressourcen zurückgewonnen werden.

Für Sie als Verbraucher bietet die Rücknahmepflicht zudem den Vorteil, alte Elektrogeräte bequem und kostenlos entsorgen zu können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Fazit: Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Die Gerichtsentscheidungen gegen Aldi Süd und Lidl sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie zeigen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme von Elektrogeräten ernst genommen werden müssen. Gleichzeitig sind sie ein Signal an alle anderen Lebensmittelhändler, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Rücknahme von Elektrogeräten kundenfreundlich und effektiv zu gestalten.

Die Deutsche Umwelthilfe wird weiterhin wachsam bleiben und Verstöße gegen die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte bei Discountern konsequent verfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Umwelt nachhaltig geschützt wird.

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